EEG 2009 - Biomasse
Die Vergütungssätze für Biomasse-Anlagen werden in §27 EEG 2009 geregelt.
Die Vergütungshöhe beträgt:
- bis einschließlich eine Anlagenleistung von 150 Kilowatt 11,67 Cent/kWh,
- bis einschließlich eine Anlagenleistung von 500 kW 9,18 Cent/kWh,
- bis einschließlich einer Anlagenleistung von 5 MW 8,25 Cent/kWH und
- bis einschließlich einer Anlagenleistung von 20 MW 7,79 Cent/kWh.





