EEG 2009 - Geothermie
Die Vergütungssätze für Geothermie-Anlagen werden in §28 EEG 2009 geregelt.
Die Vergütungshöhe beträgt:
- bis einschließlich einer Anlagenleistung von 10 MW 16,0 Cent/kWh und
- ab einer Anlagenleistung von über 10 MW 10,5 Cent/kWh
Die Vergütungen erhöhen sich für Strom nach Absatz 1 aus Anlagen, die vor dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommmen worden sind, um jeweils 4,0 Cent pro Kilowattstunde.
Die Vergütungen erhöhen sich für Strom nach Absatz 1 Nr. 1 der in Kombination mit einer Wärmenutzung nach Anlage 4 erzeugt wird, um jeweils 3,0 Cent pro Kilowattstunde. (Wärmenutzungs-Bonus)
Die Vergütungen erhöhen sich für Strom nach Absatz 1 Nr. 1, der auch durch Nutzung petrothermaler Techniken erzeugt wird, um jeweils 4,0 Cent pro Kilowattstunde.





