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Die Vergütungshöhe für Deponiegas-Anlagen wird in § 24 EEG 2009 geregelt.
Die Vergütungshöhe beträgt:
- bis einschließlich einer Anlagenleistung von 500 kW 9,0 Cent/kWh und
- bis einschließlich einer Anlagenleistung von 5 MW 6,16 Cent/kWh.
Es besteht die Möglichkeit, Deponiegas aufzubereiten, in ein Gasnetz einzuspeisen und an anderer Stelle als Deponie-Erdgas wieder zu entnehmen.
Es wird ein Technologie-Bonus gewährt, sofern die in Anlage 1 EEG 2009 gemachten Bedingungen erfüllt werden.
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