Fotovoltaik

Die Vergütungsansprüche für Stromerzeugungsanlagen aus solarer Strahlungsenergie wie z. B. Fotovoltaik-Anlagen werden in den Paragraphen 32-33 EEG 2009 geregelt.

Dabei wird unterschieden zwischen

  • Solare Strahlungsenergie (§32 EEG)
  • Solare Strahlungsenergie an oder auf Gebäuden (§33 EEG)

Die Vergütung für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie beträgt 31,94 Cent/kWh.