 |
|

Die Vergütungshöhe für Klärgas-Anlagen wird in § 25 EEG 2009 geregelt.
Die Vergütungshöhe beträgt:
- bis einschließlich einer Anlagenleistung von 500 kW 7,11 Cent/kWh und
- einschließlich einer Anlagenleistung von 5 MW 6,16 Cent/kWh.
Es besteht die Möglichkeit, Klärgas aufzubereiten, in ein Erdgasnetz einzuspeisen und an anderer Stelle als Klärgas-Erdgas wieder zu entnehmen.
Es wird ein Technologie-Bonus gewährt, sofern die in Anlage 1 EEG 2009 gemachten Bedingungen erfüllt werden.
|
|
|
|